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Das Land Tirol möchte mit der Mietzinsbeihilfe die Tiroler Bevölkerung unterstützen.
Mietzinsbeihilfen sind monatliche Zuschüsse zum Wohnungsaufwand für Mietwohnungen.Die Mietzinsbeihilfe ist eine Förderung vom Land Tirol und von den Gemeinden. Das Land Tirol zahlt 80 Prozent, die Wohnort-Gemeinde zahlt 20 Prozent dieser Beihilfe.
Sie müssen diese Beihilfe nicht zurückzahlen, aber sie müssen die Beihilfe für den Wohnungsaufwand verwenden. Diese Beihilfe gibt es grundsätzlich nur für Wohnungen, die nicht mit Mitteln aus der Wohnbau-Förderung gefördert sind.
Wer bekommt die Mietzinsbeihilfe?
DER BEIHILFENBEZIEHER MUSS SEIT MINDESTENS 2 JAHREN ODER INSGESAMT 15 JAHRE IN DER GEMEINDE KIRCHDORF IN TIROL SEINEN HAUPTWOHNSITZ HABEN.NEU: Mit 01.01.2025 tritt eine gegenseitige Anrechnung von Zeiten der Wohnsitznahme in anderen Gemeinden Tirols, für Personen, welche im Zeitraum von 12 Monaten vor der Antragstellung bereits für mindestens ein Monat eine Mietzins- oder Annuitätenbeihilfe rechtmäßig bezogen haben, in Kraft.
Formular Mietenbestätigung: Mietenbestätigung_Formular_2020.pdf (0.11 MB)
Online-Formular Mietzinsbeihilfe: Mietzinsbeihilfe_online_Beantragung
Richtlinien Mietzinsbeihilfe: Richtlinie_Mietzins-_und_Annuitätenbeihilfe_01-06-2022.pdf (0.19 MB)
Formular Mietzinsbeihilfe (246 KB) - .PDF
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