Im Sinne einer durchgängigen
elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Kirchdorf in Tirol auf
ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar,
dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch
die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.
Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus:
- einer Bildmarke
- dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie
- Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.
Veröffentlichung der Bildmarke
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Kirchdorf in Tirol gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier.
Verifizierung des Ausdrucks eines amtssignierten elektronischen Dokuments
Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu
verstehen, dass das als Ausdruck vorliegende Dokument von der dort
angeführten Behörde stammt. Falls Sie ein amtssigniertes Dokument
verifizieren möchten, wenden Sie sich bitte an die im Dokument
bezeichnete Dienststelle oder direkt an folgenden Kontakt
Elektronische Signaturprüfung
Sie können ein amtssigniertes elektronisches Dokument auf seine
Echtheit und Unversehrtheit prüfen. Dazu nutzen Sie bitte die
untenstehenden Adressen: