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Freizeitwohnsitzabgabe - jährlich ab 01.01.2026
Zuständig
Innerkofler Christopher, Mag. iur.
(Amtsleiter)
Niedermoser Alexandra
(Finanzverwaltung / Lohnverrechnung)
Obermüller Gerhard, Mst.
(Bürgermeister)
Obwaller Thomas, Ing.
(Bauamtsleiter)
Freizeitwohnsitzabgabe in der Übersicht :
Bis 30 m² Nutzfläche
jährlich
€
247,20
Von 31 m² bis 60 m² Nutzfläche
jährlich
€
493,60
Von 61 m² bis 90 m² Nutzfläche
jährlich
€
714,40
Von 91 m² bis 150 m² Nutzfläche
jährlich
€
1.013,60
Von 151 m² bis 200 m² Nutzfläche
jährlich
€
1.419,20
Von 201 m² bis 250 m² Nutzfläche
jährlich
€
1.824,80
Ab 251 m² Nutzfläche
jährlich
€
2.230,40