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Freizeitwohnsitzabgabe - jährlich ab 01.01.2025
Zuständig
Innerkofler Christopher, Mag. iur.
(Amtsleiter)
Krug Angela, Mag. (FH)
(Finanzverwaltung / Kassa )
Niedermoser Alexandra
(Finanzverwaltung / Lohnverrechnung)
Obermüller Gerhard, Mst.
(Bürgermeister)
Obwaller Thomas, Ing.
(Bauamtsleiter)
Freizeitwohnsitzabgabe in der Übersicht :
Bis 30 m² Nutzfläche
jährlich
€
224,00
Von 31 m² bis 60 m² Nutzfläche
jährlich
€
448,00
Von 61 m² bis 90 m² Nutzfläche
jährlich
€
648,00
Von 91 m² bis 150 m² Nutzfläche
jährlich
€
920,00
Von 151 m² bis 200 m² Nutzfläche
jährlich
€
1.288,00
Von 201 m² bis 250 m² Nutzfläche
jährlich
€
1.656,00
Ab 251 m² Nutzfläche
jährlich
€
2.024,00