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Annuitätenbeihilfe

Die Mietzins- und Annuitätenbeihilfenaktion ist eine Förderung des Landes und der Gemeinden. Die Kosten trägt zu 80% das Land Tirol und zu 20% die jeweilige Gemeinde.

Förderungsfähig ist eine in sich abgeschlossene Wohnung, die der regelmäßigen Benutzung durch den Beihilfenbezieher (die Beihilfenbezieherin) dient und zumindest aus einem Zimmer, einer Küche (Kochnische), einem Vorraum, einer Toilette und nach Möglichkeit aus einer Bade- oder Duschgelegenheit besteht. Für Räumlichkeiten in einem Wohnheim oder bei Vermietung von Einzelzimmern wird keine Beihilfe gewährt.

Wer bekommt die Annuitätenbeihilfe?

  • Österreichische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen und gleichgestellte Personen.
    Gleichgestellte Personen sind zum Beispiel EU -Bürger und EU-Bürgerinnen.
  • Andere Personen, die seit mindestens 5 Jahren ihren Hauptwohnsitz in Tirol haben.

DER BEIHILFENBEZIEHER MUSS SEIT MINDESTENS 2 JAHREN ODER INSGESAMT 15 JAHRE IN DER GEMEINDE KIRCHDORF IN TIROL SEINEN HAUPTWOHNSITZ HABEN.
NEU: Mit 01.01.2025 tritt eine gegenseitige Anrechnung von Zeiten der Wohnsitznahme in anderen Gemeinden Tirols, für Personen, welche im Zeitraum von 12 Monaten vor der Antragstellung bereits für mindestens ein Monat eine Mietzins- oder Annuitätenbeihilfe rechtmäßig bezogen haben, in Kraft.


A19 Ansuchen Annuitätenbeihilfe

F65 Kreditbestätigung

Richtlinie Mietzins- und Annuitätenbeihilfe

Zuständig